Frage nach Schuldfähigkeit

München (dpa) – Im Münchner NSU-Prozess hat sich die geplante Vorlage des psychiatrischen Gutachtens über die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe immer weiter verzögert.

Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Heer beantragte, den vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachter Henning Saß von seiner Aufgabe zu entbinden.

Heer warf Saß zahlreiche «methodische» Fehler vor, die sich bereits in einer schriftlichen Vorabfassung seines Gutachtens befunden hätten. So habe Saß an zahlreichen Stellen nur «subjektive Wertungen» wiedergegeben – etwa wenn er von einem «ablehnenden Zug um den Mund» der Angeklagten schreibe. Außerdem habe er Zschäpe nicht persönlich sprechen können, was der Angeklagten aber nicht angelastet werden dürfe.

Das Gericht unterbrach nach Heers Antrag die Verhandlung ein weiteres Mal. Zuvor hatte es längere Auseinandersetzungen über den Umgang mit einem persönlichen Brief Zschäpes an einen ehemals in Nordrhein-Westfalen einsitzenden Neonazi gegeben. Ob und wann Saß sein Gutachten vortragen kann, ist weiter offen.

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