Numerus clausus auf Prüfstand

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium. Es geht um die Frage, ob die Art der Studienplatzvergabe (Numerus clausus zum Studium der Humanmedizin) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Hintergrund sind Klagen von Studienplatzbewerbern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter in Nordrhein-Westfalen halten Teile der Regelungen für verfassungswidrig, etwa eine zu starke Betonung der Abiturnote bei der Vergabe. Für die Vergabe ist die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung zuständig. Das Urteil wird erst später verkündet. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)

Für die zentrale Vergabe gibt es ein Quotensystem: Ein Fünftel der Plätze geht an die Bewerber mit den besten Abiturnoten, ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Für die übrigen Plätze kann jede Hochschule ein eigenes Auswahlverfahren anwenden.

Im Bereich Humanmedizin sind die Plätze hart umkämpft: Im Wintersemester 2014/15 kamen nach den Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund 43 000 Bewerber auf etwa 9000 Studienplätze, die Wartezeit betrage mittlerweile 15 Semester.

Außer in Humanmedizin gibt es einen bundesweiten Numerus clausus (NC) auch noch für die Fächer Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

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