Polens Präsident Andrzej Duda lässt eine umstrittene Verschärfung des Strafrechts vom Verfassungsgericht prüfen. Die Reform war ein Projekt der nationalkonservativen PiS-Regierung. Wie Dudas Kanzlei am Freitagabend in Warschau mitteilte, bestünden unter anderem ernsthafte Zweifel, ob beim Gesetzgebungsverfahren verfassungsrechtliche Standards eingehalten wurden.

Das neue Gesetz verwehrt unter anderem einigen Verurteilten mit lebenslangen Haftstrafen die Möglichkeit zur vorzeitigen Entlassung. Im Eilverfahren hatte die PiS die Reform im Mai und Juni durch das Parlament getrieben. Die Abgeordneten befassten sich nur wenige Wochen mit dem Thema. Auch deswegen kritisierte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, die Reform. Sie zeigte sich besorgt über die Schnelligkeit und forderte eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Änderungen. Abgesehen davon seien sie unvereinbar mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch polnische Rechtsexperten sprachen vor diesem Hintergrund von einer unmenschlichen und grausamen Strafe.

Die Gesetzesänderungen sollten unter anderem für Täter gelten, die eine dauerhafte Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Die PiS wollte mit dem Gesetz insbesondere Strafen gegen Pädophile verschärfen. Die Maßnahmen folgen als Reaktion auf eine Dokumentation des Missbrauchs in der katholischen Kirche in Polen, der die nationalkonservative Partei nahesteht.

Justizreform verstößt gegen EU-Recht

Seit ihrer Machtübernahme im Jahr 2015 hat die PiS-Partei das polnische Gerichtswesen massiv umgebaut – trotz internationaler Proteste. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Zwangspensionierung von Richtern gegen EU-Recht verstößt. Die Nationalkonservativen hatten das Renteneintrittsalter oberster Richter auf 65 Jahre herabgesenkt und dem Präsidenten das Recht gegeben, die Amtszeit von Richtern nach eigenem Ermessen zu verlängern. Kritiker bemängelten, so wolle die PiS missliebige Richter loswerden.

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